AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dachl Stand 04.05.2017

Korrekturen

§ 1 Gegenstand der Korrekturen

Gegenstand ist die Überprüfung und Korrektur von Texten auf Rechtschreibfehler, Stil und Inhalt, je nach gewähltem Service Level.


§ 2 Art der Leistungen

1. Die Firma DACHL verpflichtet sich zur Prüfung der in § 1 definierten Informationen innerhalb des in § 3 bestimmten Bearbeitungszeitraums.
2. Der Kunde liefert die zu überprüfenden Daten als Anhang einer E-Mail oder nach Vereinbarung.

§ 3 Dauer der Bearbeitung, Preise und Rechnungsstellung

1. Durch Auswahl des Service Levels bzw. der E-Mail-Adresse kann die gewünschte Dienstleistung und Bearbeitungsdauer ausgewählt werden. Die aktuellen Service Level bzw. Dienstleistungsangebote können der gültigen Preisliste entnommen werden. Die Leistungen bedürfen der schriftlichen Anfrage und Bestätigung.
2. Alle Preise verstehen sich rein netto in Euro zuzüglich der aktuellen Mehrwertsteuer. Sie sind freibleibend. Alle Kunden werden über Preisänderungen schriftlich bzw. per E-Mail informiert. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren sämtliche vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Für alle Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste der Firma DACHL, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die Mindestrechnungsstellung beträgt EUR 50,00 zzgl. MwSt.
3. Die Vergütung ist nach Erhalt der Rechnung binnen 7 Tagen fällig. Tritt nach § 286 Abs. 3 BGB kraft Gesetzes Verzug ein, bedeutet dies, dass ausstehende Geldforderungen ohne weitere Mahnung sofort geltend gemacht werden können und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu verzinsen sind. Die Dienstleistung erfolgt gegen offene Rechnung. Die Rechnungen sind sofort ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Fertigstellung des Auftrags.

§ 4 Ausschluss von Dienstleistungen

Die Firma DACHL behält sich vor, einzelne Dienstleistungen zu verweigern, beispielsweise wenn das gelieferte Datenmaterial beschädigt oder nicht bearbeitbar ist oder Außenstände vonseiten des Kunden noch nicht beglichen wurden. Die Firma DACHL behält sich vor, Texte, die gegen gültige Rechtsprechung oder gegen die guten Sitten verstoßen, von der Korrektur auszuschließen.

§ 5 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde verpflichtet sich zur Gegenkontrolle der Korrekturergebnisse innerhalb von zehn Arbeitstagen. Beanstandungen sind innerhalb dieser 10 Arbeitstage schriftlich unter: reklamation@DACHL.de anzumelden. Der Firma DACHL muss dabei eine angemessene Zeit für eine Nacharbeit eingeräumt werden. Dabei sind die Beanstandungen exakt von dem Kunden anzuzeigen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Textdaten vor dem Versand an die Firma DACHL sowie nach Erhalt der Ergebnisse durch ein professionelles Anti-Virus-Programm mit aktuellen Virensignaturen prüfen zu lassen.

§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung

1. Die Komplexität der Aufgabenstellung macht eine Textbearbeitung mit 100-prozentiger Genauigkeit unmöglich. Dies gilt insbesondere für Fehler im Grammatikbereich. Die Ergebnisse der Firma DACHL sind daher als Korrekturvorschläge zu verstehen, die vom Kunden nochmals gegenkontrolliert werden können.
2. Durch technische Störungen, Fehler beim Korrektursystem oder aufgrund höherer Gewalt verursachte Ausfälle von Dienstleistungen oder Fehlern in den Ergebnisdateien können keine Schadensersatzansprüche oder entgangener Gewinn gegen die Firma DACHL geltend gemacht werden.
3. Die Haftung der Firma DACHL ist auf Schäden bis zur Höhe des Entgelts der erbrachten Dienstleistung beschränkt. Die Firma DACHL haftet nicht für unterbrechungsfreie Betriebsbereitschaft, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Folgeschäden aller Art, nicht erzielte Einsparungen, entgangenen Gewinn oder den Verlust von aufgezeichneten Daten.
4. Die Firma DACHL haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, deren Ursache außerhalb des Verantwortungs- bzw. Einflussbereichs der Firma DACHL liegen, beispielsweise dem Rechnerausfall bei Internet-Providern bzw. Online-Diensten, bei höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von der Firma DACHL zu vertreten sind.
5. Die Haftung der Firma DACHL für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 7 Verschwiegenheitsklausel

Beide Parteien verpflichten sich, über alle Sachverhalte, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung von der anderen Vertragspartei bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Verschwiegenheitspflicht gilt insbesondere bei Erlangung von Kenntnissen über Arbeitsabläufe, Verträge, eingesetzte Techniken und Textinhalte, unabhängig davon, ob bereits realisiert, teilrealisiert oder noch in Planung. Beide Parteien sind bei Verstoß des anderen Vertragspartners gegen die Verschwiegenheitspflicht berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 8 Ausschluss der Übertragbarkeit

Die Rechte des Kunden im Bereich der Dienstleistungen der Firma DACHL sind nicht übertragbar, es sei denn, dass Gegenteiliges zwischen beiden Parteien schriftlich geregelt wurde. Gewährleistungsansprüche oder Forderungen gegen die Firma DACHL stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

§ 9 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, ist der Gerichtsstand Saarbrücken, Deutschland.

§ 10 Zusatzvereinbarungen

Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform und Unterschrift beider Vertragsparteien. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 11 Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Registrierung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Diese Registrierung enthält alle zwischen den Parteien getroffenen Abreden. Änderungen dieser Registrierung einschließlich Änderungen dieser Bestimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Registrierung nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Registrierung nicht. Die Parteien werden die nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die in wirtschaftlichem und juristischem Sinn dem Willen der Parteien bei Vertragsabschluss am nächsten kommt.

Übersetzungen

§ 1 Umfang der Leistung

1. Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bedingungen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie
2.1 nur der Information,
2.2 der Veröffentlichung und Werbung,
2.3 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,
2.4 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Übersetzer von Bedeutung ist.
3. Übersetzungen per Fernschreiben oder Telefax können nur nach Punkt 1.2.1 geliefert werden.
4. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer (Übersetzungsbüro).
5. Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben, so hat der Auftragnehmer die Übersetzung nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.2.1) auszuführen.
6. Übersetzungen sind vom Auftragnehmer im Allgemeinen in einfacher Ausfertigung maschinenschriftlich vorzulegen.

§ 2 Honorare

1. Die Honorare (Preise) für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Auftragnehmers. Übersetzungen werden nach Zeilen des zu übersetzten Textes berechnet. 1 Zeile = 55 Anschläge. Bei Powerpoint-Präsentationen oder Anzeigen gelten 5 Wörter als Standardzeile. Als Mindestgebühr werden Euro 100,00 zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
2. Wurde ein verbindlicher Kostenvoranschlag abgegeben, so gilt dieser nur dann, wenn er schriftlich erfolgte.
3. Andere Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche Richtlinie. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung eines ohne Gewährleistung abgegebenen Kostenvoranschlages als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber, unter angemessener Vergütung der vom Auftragnehmer geleisteten Arbeit, vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sobald sich eine Überschreitung als unvermeidlich herausstellt, dem Auftraggeber dies unverzüglich anzuzeigen.
4. Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht in die Übersetzungsunterlagen abgegeben werden, gelten ohne Gewährleistung. Bei solchen Kostenvoranschlägen gelten die Sätze 2 und 3 des Punktes 2.3 nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sofern vom Auftragnehmer kein neuer Kostenvoranschlag gestellt wird, die tatsächlichen Kosten der Übersetzung nach Punkt 2.1 zu bezahlen.
5. Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen berechtigen den Auftragnehmer zur nachträglichen Preiskorrektur.
6. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden.

§ 3 Lieferung

1. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftraggeber angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
2. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich fix vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1 erster Absatz) und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 3.1 zweiter Absatz erfüllt hat. Macht der Auftraggeber vom Rücktritt Gebrauch, so hat er dem Auftragnehmer die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

§ 4 Höhere Gewalt

1. Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
2. Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

§ 5 Haftung für Mängel (Gewährleistung)


1. Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von zwei Wochen nach Ausfolgung der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
2. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
3. Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
5. Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Auftragnehmer Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorenkorrektur). In diesem Fall ist dem Auftragnehmer ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur bzw. ein vom Auftragnehmer in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen.
6. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.
7. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc., werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt.
8. Für Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
9. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
10. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
11. Für die vom Auftraggeber beigestellten Manuskripte, Originale und dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.3 sinngemäß.
12. Für die Bereitstellung von Übersetzern wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für bei der Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

§ 6 Schadenersatz

1. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
2. Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.
3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm Beschäftigten zur Geheimhaltung des Inhaltes der Übersetzungen zu verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beschäftigten haftet der Auftragnehmer nicht.

§ 7 Zahlung

1. Die Zahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, spätestens 7 Tage nach Rechnungslegung oder bei Ausfolgung der Übersetzung in bar zu entrichten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
2. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 2 % über dem jeweiligen Zinsfuß der Bundesbank in Anrechnung gebracht.
3. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

§ 8 Gerichtsstand


Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Saarbrücken, Deutschland ausschließlich zuständig.

§ 9 Verbindlichkeiten des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Texterstellung

§ 1 Umfang der Leistungen

Für den Umfang der Leistung gelten folgende Bedingungen, sofern nichts anderes in schriftlicher Form vereinbart ist.
DACHL bietet Kunden die Möglichkeit, die Erstellung von Content in Auftrag zu geben. Die Aufträge werden an Autoren bzw. freie Mitarbeiter weitergegeben. Die Aufträge werden gemäß den Vorgaben der Kunden bearbeitet und – in Abhängigkeit vom Auftragsvolumen – gebündelt an den Auftraggeber gesendet.

§ 2 Nutzung des Textdienstes

Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB in ihrer jeweils gültigen Form an. Der Kunde versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben vollständig, richtig und wahrheitsgemäß angegeben sind. Abweichende AGB des Kunden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich und in schriftlicher Form von DACHL anerkannt worden sind. Dies gilt auch dann, wenn den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

§ 3 Auftragsvergabe und Vergütung

Aufträge werden grundsätzlich in schriftlicher Form – hierzu zählen auch E-Mail und das Textauftragstool auf der Internetseite von DACHL – entgegengenommen.
Die Erstellung von Entwürfen und Texten sind, soweit nicht anders vereinbart, honorarpflichtig, sofern sie für den Auftraggeber erbracht werden.
Vereinbarte Lieferfristen laufen ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Auftrag bearbeitet werden kann. Dazu muss eine genaue Beschreibung des Leistungsumfangs vorliegen.
Die Vergütung entspricht dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorar, das nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig wird.
Eine Mitarbeit des Auftraggebers oder Vorschläge seinerseits haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

§ 4 Gestaltungsfreiheit

4.1 Die Texter sind im Rahmen des Auftrages frei in der Gestaltung der Texte gemäß den Vorgaben des Kundenbriefings.
4.2 In jedem Auftrag sind zwei Korrekturläufe inklusive. Weitergehende Korrekturwünsche werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
4.3 Die Texte werden gemäß den Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung erstellt. Wenn mehrere Schreibweisen gültig sind, wird die Dudenempfehlung verwendet.

§ 5 Urheber- und Nutzungsrecht

5.1 Sämtliche Textarbeiten von DACHL – auch Ideen, Konzeptionen, Gestaltungsvorschläge usw. – unterliegen dem Urheberrecht. Das Eigentumsrecht an den Texten bleibt bei DACHL.
5.2 Die Nutzungsrechte gehen an den Auftraggeber über, sobald die Honoraransprüche der Firma DACHL vollständig abgegolten sind. Als Datum dafür gilt das Datum des Honorareingangs. Vor der endgültigen Bezahlung dürfen die Texte nicht verwendet werden.
5.3 Vorschläge oder eine sonstige Mitwirkung des Kunden an den Textprojekten haben keinen Einfluss auf die Höhe des Honorars. Ebenso wenig begründen sie ein Miturheberrecht.

§ 6 Übersendung der Texte

6.1 Der Textversand erfolgt jeweils in digitaler Form per E-Mail. Standard-Dateiformat ist Word, darüber hinaus kann auf Wunsch auch eine Datei im PDF-Format erstellt werden. Eine gedruckte Version kann gegen Aufpreis – Erstattung der Druck- und Portokosten – ebenfalls hergestellt werden.
6.2 DACHL haftet nicht für eine erfolglose Übermittlung der Texte. Sobald die Dateien in den digitalen Versand gegeben worden sind, hat DACHL alle Verpflichtungen erfüllt.
6.3 Ausdrücklich ausgeschlossen werden Schäden, die durch PC-Viren entstehen. Eine erneute Versendung der Texte ist jedoch jederzeit möglich.

§ 7 Haftung

7.1 DACHL haftet nicht, wenn es aufgrund von unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Auftrag zu Verzögerungen kommt. Der Kunde hat die Pflicht, einen Auftrag klar zu formulieren und das Ziel der Texterstellung eindeutig festzuhalten.
7.2 Kommt es zu Leistungsverzögerungen aufgrund von Betriebsstörungen, PC- oder Serverfehlern oder aufgrund eines Streiks oder höherer Gewalt übernimmt DACHL keine Haftung. DACHL wird aber alles in seiner Macht stehende tun und den Auftrag so schnell als unter diesen Umständen möglich bearbeiten.
7.3 Kommt es zu Leistungsverzögerungen, die DACHL zu verantworten hat, muss der Kunde unverzüglich informiert werden. Es ist ein Nachliefertermin festzulegen. Verstreicht auch dieser Termin, ohne dass eine Lieferung erfolgt, hat der Kunde das Recht, den Auftrag fristlos zu kündigen. Der Honoraranspruch für den Teil der Leistungen, die noch nicht erbracht wurden, erlischt. Es entsteht kein Schadenersatzanspruch seitens des Kunden.
7.4 Unwesentliche Mängel in den Texten (Grammatik- oder Rechtschreibfehler) berechtigen nicht zu einer Verweigerung der Abnahme durch den Kunden. DACHL muss eine angemessene Frist zur Nachbesserung gegeben werden.
7.5 Alle für die Bearbeitung des Auftrages zur Verfügung gestellten Dokumente werden mit großer Sorgfalt behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sobald der Auftrag vollendet ist, werden alle Unterlagen wieder unbeschädigt an den Auftraggeber zurückgegeben. Für entstandene Schäden wird nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehaftet, wobei ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen ist.
7.6 Im Falle, dass Fremdleistungen in Auftrag gegeben wurden, haftet DACHL nur für eigenes Verschulden. Die Auftragnehmer sind Erfüllungsgehilfen.
7.7 Reklamationen jeglicher Art sind innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung geltend zu machen. Ist diese Frist abgelaufen, gilt das Werk als einwandfrei abgenommen.
7.8 Die rechtliche Prüfung der Texte liegt beim Kunden. DACHL übernimmt weder die Haftung für rechtliche Zulässigkeit noch für markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der abgelieferten Arbeit.

§ 8 Vertraulichkeit

DACHL verpflichtet sich, über die erteilten Aufträge und deren Inhalte absolutes Stillschweigen zu bewahren. Allerdings kann bei der Kommunikation per E-Mail zwischen Kunden und DACHL eine vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden.

§ 9 Rechnungstellung

Das Honorar für die Erstellung von Texten und anderen Dienstleistungen durch DACHL wird nach Fertigstellung der Leistung in Rechnung gestellt. Die Rechnung geht per E-Mail als PDF-Datei zu und kann auf Wunsch auch in Papierform übersandt werden. Die Mindestauftragssumme beträgt Euro 100,00 zzgl. MwSt.

§ 10 Anwendbares Recht – Gerichtsstand – salvatorische Klausel

Für die Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen DACHL und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Saarbrücken.
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Vereinbarungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine Regelung zu finden, die rechtlich oder wirtschaftlich am ehesten der unwirksamen Regelung entspricht.
Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in schriftlicher Form vereinbart werden.